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Aktuelles

Wichtige Informationen

Verfassungsviertelstunde

Was ist das überhaupt?


Die Verfassungsviertelstunde ergänzt als neues Element der Politischen Bildung das Gesamtkonzept für die Politische Bildung an Bayerns Schulen. 

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand aktueller und lebensnaher Beispiele mit zentralen Werten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung auseinander, insbesondere mit den Grundrechten und den Werteprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die Mittelschule Kitzingen-Siedlung freut sich gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler mithilfe des Grundgesetzes einen weiteren Schritt näher hin zum mündigen Bürger zu gehen!

Wie machen wir das?


  • Durchführung innerhalb der regulären Unterrichtszeit
  • auch im Fachunterricht
  • wöchentliches Format im Umfang von 15 Minuten
  • Durchführung im Klassenverband 
  • Sicherstellen der Sichtbarkeit der Verfassungsviertelstunde, z. B. mithilfe unseres schwarzen Brett´s
  • keine Leistungserhebungen und -bewertungen im Rahmen der Verfassungsviertelstunde

    Inhalte allgemein


Inhalte sind v. a.

  • die zentralen Verfassungswerte des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung, insbesondere die Grundrechte in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes und
  • die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Kernbestand unseres demokratischen Systems.

     

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Entschuldigungen

Gesetzliche Vorgaben

Bei Teilnahmeverhinderung eines Schülers am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist unverzügliche schriftliche Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich. Nach fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Falls Sie auf den Anrufbeantworter sprechen, sagen Sie uns bitte genau den Namen Ihres Kindes und die Klasse, damit wir die Anrufe zuordnen können. Bitte bedenken Sie auch, dass fernmündliche Entschuldigungen in der Regel nur für einen Tag gelten. Vielen Dank!


ACHTUNG! Telefonische Entschuldigungen gelten nur für denselben Tag!